Der Provider erhoht die Grundgebuehr, der Vertrag laeuft aber noch 14 Monate? Gute Nachricht: Bei Preiserhoehungen und Leistungsminderungen haben Sie in der Regel ein Sonderkuendigungsrecht - ohne Frist, ohne Kosten, ohne Restlaufzeit. Wir erklaeren, wann es greift und wie Sie es durchsetzen.
Wann greift das Sonderkuendigungsrecht?
Das Recht auf ausserordentliche Kuendigung entsteht, wenn der Anbieter einseitig die Vertragsbedingungen zu Ihrem Nachteil aendert. Die zwei klassischen Ausloeser:
- Preiserhoehung: die Grundgebuehr steigt, ohne dass Sie dem zugestimmt haben
- Leistungsverschlechterung: weniger Datenvolumen, langsameres Netz, wegfallende Optionen
Kein Sonderkuendigungsrecht besteht dagegen bei: anfangs kommunizierten Staffelpreisen (Aktionsrabatte, die planmaessig auslaufen), Preiserhoehungen, denen Sie aktiv zugestimmt haben, oder aenderungen, die vertraglich als 'entsprechend der Leistung' definiert wurden.
Die Kuendigungsfrist richtig einhalten
Nach Zugang der Preiserhoehungs-Mitteilung haben Sie meist 6-8 Wochen Zeit fuer die Sonderkuendigung - die genaue Frist steht im Anschreiben des Anbieters. Kuendigen Sie innerhalb dieser Frist, endet der Vertrag zum Zeitpunkt der Preiserhoehung (oder sofort), ohne dass weitere Gebuehren anfallen.
| Situation | Kuendigungsfrist | Vertragsende |
|---|---|---|
| Preiserhoehung mit Frist | 6-8 Wochen ab Mitteilung | zum Datum der Erhoehung |
| Preiserhoehung ohne Frist im Schreiben | angemessen (ca. 6 Wochen) | naechstmoeglich |
| Leistungsminderung | aequivalent zur Preiserhoehung | sofort/naechstmoeglich |
| vorzeitiger Wechsel mit Portierung | Sonderkuendigung durch neuen Anbieter | Portierungsdatum |
So setzen Sie die Sonderkuendigung durch
- Preiserhoehungs-Schreiben aufheben (Beweisgrundlage)
- Kuendigung schriftlich oder per E-Mail mit Bezug auf die Preiserhoehung und das Sonderkuendigungsrecht
- Kundennummer und Anschluss-Rufnummer angeben
- Bestaetigung der Kuendigung einfordern (mit Angabe des Vertragsendes)
- Rufnummerportierung beim Neuanbieter beauftragen (Sonderkuendigung wegen Portierung erwaehnen)
Musterformulierung: 'Hiermit kuendige ich meinen Mobilfunkvertrag (Kundennummer XXX) fristlos aus wichtigem Grund gem. Paragraf 314 BGB bzw. den AGB wegen der mitgeteilten Preiserhoehung zum [Datum]. Bitte bestaetigen Sie den Erhalt und das Vertragsende schriftlich.'
Was, wenn der Anbieter ablehnt?
Anbieter weigern sich haeufig, die Sonderkuendigung anzuerkennen - oft mit dem Argument, die Erhoehung sei 'geringfuegig' oder durch erweiterte Leistungen gerechtfertigt. Lassen Sie sich nicht abschrecken: Nach der Rechtsprechung des BGH berechtigt auch eine geringfuegige Preiserhoehung zur Sonderkuendigung, wenn sie nicht vertraglich abgedeckt ist.
- Bestehen Sie schriftlich auf dem Sonderkuendigungsrecht und setzen Sie eine Frist von 14 Tagen
- Kontaktieren Sie die Verbraucherzentrale (Beratung, oft kostenlos)
- Als letzte Instanz bleibt die Schlichtungsstelle Telekommunikation (kostenlos fuer Verbraucher)
Parallel gilt: Auch ohne anerkannte Sonderkuendigung koennen Sie die Preiserhoehung zur Verhandlung nutzen - Details im Ratgeber Verlaengerung verhandeln. Die normalen Fristen aller Anbieter stehen in der Kuendigungsfristen-Uebersicht.
Haeufige Fragen
Gilt das Sonderkuendigungsrecht auch bei Prepaid?
Nicht noetig: Prepaid-Tarife sind ohnehin monatlich kuendbar bzw. enden mit Guthabenverfall. Eine Preiserhoehung koennen Sie bei Prepaid einfach 'beantworten', indem Sie nicht weiter aufladen oder den Tarif im Kundenkonto wechseln.
Kann ich auch nach der Preiserhoehung noch kuendigen?
Ja, in bestimmten Grenzen: Wichtig ist, dass Sie der Preiserhoehung nicht stillschweigend zugestimmt haben (d.h. weiter gezahlt haben) und die Kuendigungsfrist ab Mitteilung nicht verstrichen ist. Im Zweifel hilft die Verbraucherzentrale bei der Einordnung.
